Broschüre über Kindersicherung im Auto neu aufgelegt
Nach welcher Norm das Kinderschutzsystem getestet wurde, steht auf einem kleinen weißen oder orangefarbenen Label, das an jedem Kindersitz angebracht ist. Die darauf befindliche Prüfnummer, die unterhalb des schwarz umkreisten Buchstaben "E" steht, muss mit "03" oder "04" beginnen. Ältere Kindersitze, die lediglich eine Zulassung nach ECE-R 44/01 oder 02 besitzen, dürfen nach dem 8. April 2008 nicht mehr verwendet werden. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 30 Euro. Sind mehrere Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert, drohen 35 Euro.
Unfalluntersuchungen belegen, dass ungesicherte Kinder im Auto gegenüber Gesicherten bei einem Autounfall ein siebenmal höheres Risiko haben, schwere oder gar tödliche Verletzungen zu erleiden. Deshalb hat die UDV die Broschüre "Kinder sichern im Auto - Ratschläge - Tipps - ISOFIX" entwickelt, die jetzt in neuer Auflage vorliegt. Auf 42 Seiten werden Fragen rund um den Schutz von Kindern im Auto behandelt und Tipps zum Kauf des richtigen Kindersitzes, aber auch zur Sicherung in Wohnmobilen, Bussen oder Taxen gegeben. Ein Kapitel istden "Todsünden" bei der Mitnahme von Kindern im Auto gewidmet.
Die Broschüre kann in Einzelexemplaren kostenlos beim GDV bestellt werden: k.brandenstein@gdv.de; Betreff: Kinderbrochüre. Die Broschüre steht im Internet unter www.udv.de auch zum Download bereit. (ar/jri) Letzte Änderung: 03.04.2008
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