Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung gegründet
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung mit Sitz in Langen ist ab sofort als unabhängige Instanz zuständig für die staatliche Aufsicht über die zivile Flugsicherung in Deutschland. Es stellt sicher, dass alle in Deutschland tätigen Flugsicherungsunternehmen die geltenden Bedingungen und hohen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Zudem beaufsichtigt es die grenzüberschreitenden Flugsicherungsdienste und arbeitet dabei eng mit den nationalen Aufsichtsbehörden der Nachbarstaaten zusammen.
Durch die konsequente Trennung der Aufsicht vom Betrieb der Flugsicherung beziehungsweise von den Flugsicherungsdiensten wird die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH von bisherigen Aufsichtsaufgaben entlastet. So wird das BAF künftig Qualität und Zuverlässigkeit von Funknavigationsanlagen für den Streckenflug sowie für den An- und Abflug am Flughafen überprüfen. Auch das wichtige Frequenzmanagement für Navigation, Kommunikation und Überwachung wird Aufgabe des BAF sein. Hinzu kommt die förmliche Festlegung von Flugrouten, die die DFS erstellt. Diese Aufgabe lag bisher beim Luftfahrtbundesamt (LBA). Auch die staatliche Lizenzierung von Fluglotsen, die bisher vom LBA durchgeführt wurde, liegt künftig in den Händen des BAF. (ampnet/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 18.09.2009
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