Bundesfinanzhofurteil-Urteil: Pkw-Steuer für schwere Geländewagen
Geklagt hatte ein Toyota-Land-Cruiser-Besitzer, der bis zum rückwirkend festgelegten Stichtag - das Kraftfahrzeugsteuergesetz wurde erst 2006 geändert - für sein als Lkw eingestuftes Fahrzeug lediglich 172 Euro, danach aber, nach Hubraum bemessen, 1578 Euro berappen musste. In ihrer Urteilsbegründung führten die obersten Finanzrichter unter anderem aus, dass der zurückverlegte Stichtag keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung darstelle, da die vorgenommene Änderung - sprich Schließen eines Steuerschlupfloches - keine konstitutive, sondern nur eine klarstellende Bedeutung habe. (BFH München, Az.: II R 62/07). (ar/PS) Letzte Änderung: 14.07.2008
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