Bundesgerichtshof stärkt Gebrauchtwagenkäufer
Im konkreten Fall hatte ein Käufer den vorgesehenen Inspektionstermin um 800 Kilometer überzogen, als der Austausch einer defekten Antriebswelle fällig wurde. Der Händler hatte den Garantieanspruch wegen des überzogenen Wartungsintervalls verneint, obwohl der Schaden damit gar nichts zu tun hatte (Az: VIII ZR 251/06). (ar/jri) Letzte Änderung: 18.10.2007
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