Bundestag beschließt Alkoholverbot für Fahranfänger

Der Bundestag hat gestern Abend (24. Mai) den von Bundesminister Wolfgang Tiefensee (SPD) vorgelegten Entwurf zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger beschlossen. Nun muss sich noch der Bundesrat abschließend mit dem Gesetzentwurf befassen. Das Alkoholverbot gilt für Fahranfänger, die noch in der regelmäßig zweijährigen Probezeit sind und für alle jungen Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres.

"Wir setzen bei der Verkehrssicherheit auf kontinuierliche Prävention und wirksame Sanktion. Alkohol im Straßenverkehr ist oft eine der Hauptunfallursachen. Bei jungen Fahranfängern besteht bereits mit niedriger Alkoholkonzentration ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Dies zeigt, dass sie oft nicht in ausreichendem Maße für die Gefahren von Alkohol am Steuer sensibilisiert sind", erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister, Achim Großmann.

Bei Verstößen gegen das Verbot drohen drakonische Strafen: Alkoholsündern drohen bei Erstvergehen 125 Euro Geldbuße und zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Außerdem verlängert sich dann die Probezeit um weitere zwei Jahre. Mit der Altersgrenze von 21 Jahren umschifft das Gesetz auch die Möglichkeit, einen Mopedführerschein bereits mit 16 Jahren zu machen und dann mit 18 nicht mehr von einem Alkoholverbot betroffen zu sein. Das hatten Experten zuvor befürchtet. (ar/os) Letzte Änderung: 25.05.2007









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