Bundesverwaltungsgericht beendet Führerscheintourismus
In der Verhandlung vor dem BVG ging es um zwei Autofahrer, denen in Deutschland wegen Verkehrsverstößen der Führerschein entzogen worden war. Beide hatten das daraufhin angeforderte MPU-Gutachten nicht vorgelegt, sondern stattdessen in Polen eine Fahrerlaubnis erworben. Die war ihnen von den deutschen Behörden jedoch aberkannt worden. Vorher hatte sowohl das Verwaltungs- als auch das Oberverwaltungsgericht die Aberkennung für zulässig gehalten, weil die Kläger nicht dargelegt hätten, in Polen einen ordentlichen Wohnsitz gehabt zu haben. Der genaue Sachverhalt muss nun noch geklärt werden; der BVG hat den Fall an die vorherige Instanz zurückverwiesen. Ähnlich hatte im vergangenen Sommer bereits der Europäische Gerichtshof entschieden. (ampnet/Sm) Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 26.02.2010
Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:
- Zahl der Verkehrstoten 2009 auf niedrigstem Stand
- Schlaglöcher als Fallen für Reifen und Felgen
- Ratgeber: Dreck kostet Sicht
- Ein Viertel mehr Alkoholunfälle an den närrischen Tagen
- Ratgeber: Vorsicht in der närrischen Zeit


