Busfahrer im Dienst durch Urteil gestärkt

Das Berliner Kammergericht hat jetzt die Recht von Busfahrern im Dienst gestärkt. Läuft ein Busfahrer im öffentlichen Linienverkehr einem ihn beleidigenden Fahrgast hinterher und schlägt ihn zu Boden, so ist das keine "Körperverletzung im Amt". Denn bei dem Busfahrer handle es sich nicht um einen "verlängerten Arm des Staates", sondern nur um einen Dienstleister mit behördlichem Auftrag.



Insofern sei in einem solchen Fall auch das geringere Strafmaß für "vorsätzliche Körperverletzung" ohne jeglichen Behördenaufschlag anzuwenden, argumentierten die Richter. (ar/hg) Letzte Änderung: 10.06.2008









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