Busfahrer im Dienst durch Urteil gestärkt
Insofern sei in einem solchen Fall auch das geringere Strafmaß für "vorsätzliche Körperverletzung" ohne jeglichen Behördenaufschlag anzuwenden, argumentierten die Richter. (ar/hg) Letzte Änderung: 10.06.2008
Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:
- Parkverstöße sind im Ausland oft teurer als in Deutschland
- Autofahrer können Innovationen nicht immer richtig zuordnen
- Glosse: Etikettenschwindel
- Service: Der Unfall im Ausland kann von zu Hause aus geregelt werden
- Autobahn-Vignette in Slowenien: ADAC wendet sich an Brüssel


