Busunternehmer klagen über zweifelhafte Bußgeldhöhen

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) klagt über zweifelhafte Bußgelder im europäischen Ausland. Beim Dachverband der Branche mehren sich die Meldungen von überzogenen Forderungen in Höhe von teilweise mehreren Tausend Euro. Der bdo hat daher die in Deutschland ansässigen Botschaften zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit aufgefordert.

Obwohl in der EU klare Regeln für den grenzüberschreitenden Busverkehr gelten, gingen einige Länder weit darüber hinaus und führten zusätzliche Vorschriften ein, beschwert sich der Busverband über zusätzlichen staatlichen Bürokratismus. Problematisch sei, dass einige Staaten nicht ausdrücklich auf ihre Sonderreglungen hinweisen. So hätten Fahrer im Ausland schon mehrere Tausend Euro zahlen müssen, nur weil ein Formblatt fehlerhaft ausgefüllt oder vergessen wurde.

Dabei fehle vor allem die Verhältnismäßigkeit. Fehlt bei einer Kontrolle der Nachweis über die arbeitsfreien Tage des Fahrers so kostet dies in Deutschland maximal 250 Euro Strafe. In Belgien wird hingegen ein Bußgeld von 1250 Euro fällig, in Spanien sind es laut bdo sogar 2001 Euro.

Der Busunternehmerverband will sich um einheitliche Regelungen in Europa bemühen. Neben der Übermittlung eines Fragenkatalogs und der Erarbeitung eines juristischen Leitfadens für die Unternehmen, wird im September eine weitere Konferenz der Euro Contrôle Route in Berlin stattfinden, zu der europäische Kontrollbehörden bereits eingeladen wurden. (ar/jri) Letzte Änderung: 03.08.2007









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