BVG-Entscheidung zur Pendlerpauschale nicht vor 2008
Ab 1. Januar 2007 können Arbeitnehmer erst ab dem 21. Kilometer Kosten in Höhe von 30 Cent für den Weg zur Arbeitsstelle als Werbungskosten geltend machen. Falls die Richter die neue Regelung für grundgesetzwidrig erklären, könnten betroffene Autofahrer auch im kommenden Jahr gegen ihren Steuerbescheid 2007 vorgehen und die nachträgliche Anerkennung der vollen Pendlerpauschale fordern. (ar/os) Letzte Änderung: 26.05.2007
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