BVG-Entscheidung zur Pendlerpauschale nicht vor 2008

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) wird wegen der hohen Arbeitsbelastung nicht vor Frühjahr 2008 über die Rechtmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale entscheiden. Das BVG bestätigte damit einen Bericht des "Focus", dass sich ein Urteil, dass vielen Autofahrern Geld in die Haushaltskassen spülen könnte, verzögert. Die Finanzgerichte Niedersachsen und Saarland halten die Kürzung der Pendlerpauschale für grundgesetzwidrig und hatten den Fall ans BVG nach Karlsruhe verwiesen.

Ab 1. Januar 2007 können Arbeitnehmer erst ab dem 21. Kilometer Kosten in Höhe von 30 Cent für den Weg zur Arbeitsstelle als Werbungskosten geltend machen. Falls die Richter die neue Regelung für grundgesetzwidrig erklären, könnten betroffene Autofahrer auch im kommenden Jahr gegen ihren Steuerbescheid 2007 vorgehen und die nachträgliche Anerkennung der vollen Pendlerpauschale fordern. (ar/os) Letzte Änderung: 26.05.2007









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