Citroën bietet Premium Assistance für Flotten- und Geschäftskunden
Wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Stunden repariert werden kann, hat der Kunde Anspruch auf einen Ersatzwagen. Handelt es sich bei seinem Fahrzeug um ein gewerblich genutztes Nutzfahrzeug, wird ihm sofort ein Ersatzwagen gestellt. Dabei werden die Kosten des Ersatzfahrzeugs unabhängig von ihrer Höhe bis zu einer Dauer von zehn Kalendertagen übernommen. Die Inklusivkilometer des Ersatzfahrzeugs sind bei der Premium Assistance im Vergleich zur Mobilitätsgarantie deutlich erhöht worden: Sie liegen bei gewerblich genutzten Nutzfahrzeugen bei 500 Kilometern pro Tag.
Neue Leistungen im Rahmen des neuen "Rundum-Sorglos-Pakets", wie zum Beispiel der Pick-up-Service, garantieren bei länger dauernden Reparaturen den Rücktransport aus dem In- und Ausland.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme aller Citroën Premium Assistance Leistungen ist die Zulassung des Fahrzeugs ab dem 1. Januar 2009 und dessen vorschriftsmäßige Wartung in einer Citroën Vertragswerkstatt. (ar/jri)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 04.07.2009
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