Contagangeschädigte dürfen Behindertenparkplätze nutzen
Bislang durften Contergangeschädigte Behindertenparkplätze nicht nutzen, da aus medizinischer Sicht keine Gehbehinderung vorliegt, die aber bislang Voraussetzung ist. (ar/jri) Letzte Änderung: 27.08.2008
Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:
- Service: Tiere gehören nicht auf den Beifahrersitz
- Minister zweifelt an Wirksamkeit der Umweltzone
- Mitsubishi verlost beim kostenlosen Lichttest einen Lancer
- 800. Erdgastankstelle in Deutschland eröffnet
- Deutsche Autos stoßen im Schnitt 168 Gramm CO2 pro Kilometer aus


