Contagangeschädigte dürfen Behindertenparkplätze nutzen

Auch contergangeschädigte Menschen mit spezifischen Handicaps können künftig Behindertenparkplätzen nutzen. Das hat das Bundeskabinett heute (27. August 2008) auf Initiative von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee beschlossen. Eine entsprechende Änderung im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird dies zum Jahresende rechtlich möglich machen.

Bislang durften Contergangeschädigte Behindertenparkplätze nicht nutzen, da aus medizinischer Sicht keine Gehbehinderung vorliegt, die aber bislang Voraussetzung ist. (ar/jri) Letzte Änderung: 27.08.2008









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