Daimler senkt zur Beschäftigungssicherung die Arbeitskosten
Im Gegenzug wurde der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen während der Laufzeit der Gesamtbetriebsvereinbarung vom 1. Mai 2009 bis zum 30. Juni 2010 für alle Beschäftigten vereinbart, unabhängig vom Eintrittsdatum. Je nach wirtschaftlicher Lage kann die Gesamtbetriebsvereinbarung frühestens zum 31. Dezember 2009 gekündigt werden. Auch nach Kündigung der Vereinbarung gilt das gemeinsame Ziel, Beschäftigung im Unternehmen zu sichern.
Das Maßnahmenpaket ist heute (28.4.2009) den Beschäftigten der Daimler AG in außerordentlichen Betriebsversammlungen vorgestellt worden.
Für alle Beschäftigten, die nicht in Kurzarbeit sind, gilt von Mai 2009 an grundsätzlich eine Arbeitszeitverkürzung um 8,75 Prozent ohne Entgeltausgleich. Davon nicht betroffen sind Auszubildende, Praktikanten und Diplomanden sowie Mitarbeiter in Altersteilzeit. (ar/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 28.04.2009
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