Daimler weist Vorwürfe wegen Einstelluntersuchungen zurück
Im Rahmen von Bewerbungs- und Auswahlverfahren werden weder Blut- noch Gesundheitstests gemacht. Daimler greift vielmehr bei der Bewerbersuche und -auswahl auf gängige Auswahlinstrumente wie Prüfung der Bewerbungsunterlagen, Interviews und Assessment Center zurück. Werksärztliche Untersuchungen finden erst im Zuge des konkreten Einstellprozesses statt, den jeder Bewerber vor oder nach einer endgültigen Zusage für die jeweilige Stelle durchläuft. Teil dieser werksärztlichen Untersuchung ist auch eine Blutuntersuchung. Für die Durchführung der Tests willigt der Bewerber vorher gegenüber dem Werksarzt in eine Standard-Blutbilduntersuchung ein. Die Ergebnisse verbleiben beim Werksarzt, der der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Der Werksarzt teilt der Personalabteilung mit, ob der Bewerber für die Stelle gesundheitlich geeignet ist oder nicht. Im Sinne der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers werden die Befunde vom Werksarzt direkt mit den Jobsuchenden besprochen.
Einstelluntersuchungen, die z.B. bei Jugendlichen oder für Mitarbeiter im Gastronomiebereich sogar gesetzlich vorgeschrieben sind, gibt es bei Daimler seit mehr als 30 Jahren. Mit dem Gesamtbetriebsrat wurde dazu eine Gesamtbetriebsvereinbarung abgeschlossen. Bei Einstelluntersuchungen wird geprüft, ob der Bewerber für die Stelle, auf die er sich beworben hat, arbeitsfähig ist. Die Einstell- und Blutuntersuchungen werden im Rahmen der Fürsorgepflicht des Unternehmens zum Schutz des Mitarbeiters vorgenommen. Sie dienen natürlich im Sinne der Prävention dazu, arbeitsbedingte gesundheitliche Schäden zu vermeiden sowie Einsatzeinschränkungen festzustellen. (ampnet/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 30.10.2009
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