DaimlerChrysler erhält Umwelt-Urkunde vom Kraftfahrt-Bundesamt
Spätestens ab Dezember 2008 sind - nach der Richtlinie 2005/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - alle Fahrzeughersteller verpflichtet, bei der Typzertifizierung neuer Fahrzeuge den Nachweis über deren spätere Recyclingfähigkeit zu erbringen. Nach der EU-Altautorichtlinie müssen ab dem Jahr 2015 Altfahrzeuge zu 95 Prozent verwertet werden. DaimlerChrysler hat bereits jetzt den Nachweis erbracht, dass die Fahrzeuge der Mercedes Car Group verwertbar konstruiert und die entsprechenden Verfahren und Prozesse im Entwicklungsprozess verbindlich integriert sind.
Die Recyclingvorprüfung ist nach EG-Richtlinie Teil des Typgenehmigungsverfahrens für komplette Fahrzeuge. Das KBA wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum zuständigen Gremium für diese Prüfung ernannt. Von besonderem Interesse ist dabei die Einhaltung des Schwermetallverbots. Im Rahmen der Vorprüfung verpflichtet das KBA jeden Automobilhersteller, eine nachvollziehbare Strategie für die Gewährleistung der Demontage und der Wiederverwendung von Bauteilen sowie für das Recycling und die Verwertung von Werkstoffen vorzulegen. Darüber hinaus sind die aus der gesamten Zulieferkette übermittelten Daten und Werkstoffanteile zu überprüfen. (ar/os) Letzte Änderung: 30.03.2007
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