Dekra gibt Feinstaub-Plaketten für Autofahrer und Fuhrparks aus
Die neue Kennzeichnungs-Verordnung tritt am 1. März 2007 in kraft. Das Ausweisen von Umweltzonen wird voraussichtlich noch bis Mitte 2007 dauern, somit sei keine Eile geboten, noch vor dem 1. März die Plakette zu beschaffen, erklärte die Prüforganisation.
Die Plakette wird von allen Fahrzeugen benötigt, die in einmalig oder regelmäßig Umweltzonen einfahren möchten. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für Anwohner in Umweltzonen. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um Umweltzonen befahren zu dürfen. Nach Schätzungen sind rund sechs bis sieben Millionen Pkw von Fahrverboten betroffen.
Die neue Verordnung gilt für alle Auto, Lastwagen und Busse, unabhängig davon, ob sie einen Otto-, Diesel-, Gas- oder Elektromotor besitzen. Ausgenommen von den Regelungen zu Fahrverboten und Feinstaubplaketten sind lediglich zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, mobile Maschinen und Geräte, sowie Fahrzeuge von Schwerbehinderten, Krankenwagen, Fahrzeuge von Ärzten, Feuerwehr und Polizei. (ar/nic) Letzte Änderung: 25.02.2007
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