DEKRA: Jetzt Emissionskontingente 2008 bis 2012 beantragen
"Das Zuteilungsverfahren wurde für viele Betriebe stark verändert, so dass diese nicht auf ihre bisherigen Erfahrungen zurückgreifen können", erklärt DEKRA Experte Jochen Dettke. Die DEKRA Umwelt berät die betroffenen Betriebe im gesamten Zuteilungsprozess.
Das neue Zuteilungsgesetz sieht vor, dass Altanlagen eine Zuteilung auf Basis der Emissionen aus den Jahren 2000 bis 2005 erhalten, wobei für Anlagen zur Energieversorgung (Kraftwerke) je nach eingesetztem Brennstoff ein vorgegebener Emissionsfaktor (Benchmark) in die Berechnung einfließt. Bei den übrigen Anlagen (Zement- oder Stahlwerke), werden die Zuteilungen gegenüber den Emissionen in der Vergangenheit um einen so genannten Erfüllungsfaktor von 1,25 Prozent gekürzt.
Kleinanlagen, die weniger als 25 000 Tonnen CO2 pro Jahr emittieren, erhalten die volle Zuteilung ohne Kürzung durch einen Erfüllungsfaktor. Das Zuteilungsverfahren ist so ausgelegt, dass knapp 10 Prozent der gesamten Emissionszertifikate nicht zugeteilt werden, sondern im Laufe der Zuteilungsperiode von der DEHSt verkauft werden. Der Erlös fließt in Klimaschutzprogramme des Umweltministeriums.
Für Neuanlagen, die zwischen 2003 und 2007 in Betrieb genommen wurden, läuft das Zuteilungsverfahren etwas weniger kompliziert. Sie erhalten Emissionszertifikate entsprechend der genehmigten Kapazität und standardisierter Auslastungsfaktoren. (ar/hg) Letzte Änderung: 27.08.2007
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