DEKRA: Nicht ohne Grüne Karte ins Ausland
Bei der Einreise in folgende Länder muss die "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr" noch immer mitgeführt werden: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Serbien/Montenegro, Russland, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland. Das Kosovo erkennt die Grüne Karte nicht an. Deshalb muss an der Grenze eine örtliche Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Dies gilt auch für den asiatischen Teil der Türkei.
Nach dem Rat von DEKRA sollten Autofahrer immer auch auf einen Unfall im Ausland vorbereitet sein. Für die Unfallaufnahme von Vorteil ist der Europäischen Unfallbericht mit einer Ausfüllhilfe in verschiedenen Sprachen. Diesen gibt es bei den Versicherern kostenlos.
Für die Schadenregulierung wichtig sind das amtliche Kennzeichen, Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer und Zeugen sowie Ort und Zeit des Unfalls. Weiter sollte man die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsscheinnummer notieren, die Unfallstelle von verschiedenen Seiten fotografieren und eine Unfallskizze zeichnen.
Wer im Ausland Opfer eines Unfalls wird, kann sich an den Zentralruf der Autoversicherer (++49 180-25026) wenden. Dieser ermittelt den zuständigen Schadenregulierer in Deutschland, beispielsweise die DEKRA Claims Services GmbH. Sie verfügt über ein Netzwerk mit europaweit 17 eigenen Gesellschaften und 20 Partnern. Wer selbst einen Unfall verursacht hat, meldet den Schaden seiner Versicherung wie im Inland. Bei Unfällen mit Verletzten ist die europaweite Notrufnummer 112 selbst von Handys ohne Guthaben erreichbar.
Stuttgart (ots) Letzte Änderung: 16.07.2010
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