Ein Drittel aller Autofahrer sind Blinkmuffel
Für die hohe Zahl der Blinkmuffel gibt es nach Ansicht des Automobilclubs viele Gründe: Manchen Verkehrsteilnehmern sei die Betätigung des Richtungsanzeigers einfach nur lästig, andere seien sich der Gefahr einfach nicht bewusst. "Manche Fahrer finden einen kleinen Regelbruch cool und entwickeln eine gewisse Allmachtsphantasie", erklärt ADAC-Verkehrspsychologe Ulrich Chiellino. Zudem bleibt unterlassenes Blinken oft unentdeckt und ohne Sanktionen. "Das ist fatal, denn dadurch wird fehlerhaftes Verhalten generalisiert und nicht mehr als Regelverstoß wahrgenommen", so Chiellino.
In der Straßenverkehrsordnung ist eindeutig geregelt, wann zu blinken ist: Beim Wechsel der Fahrspur, beim Überholen und wieder Einordnen, beim Vorbeifahren an einem Hindernis und natürlich bei jeder Richtungsänderung - und damit auch, wenn man einer abknickenden Vorfahrt folgt. Im Kreisverkehr gilt: Beim Einfahren ist Blinken nicht zulässig, beim Ausfahren jedoch Pflicht. (ampnet/jri)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 03.02.2010
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