Einigung bei VW-Gesetz
Der Gesetzentwurf des Justizministeriums sehe vor, dass auf Hauptversammlungen des Autokonzerns eine Sperrminorität von 20 Prozent gelten soll. Damit könnte Niedersachsen, das 20,3 Prozent der Anteile hält, wichtige Entscheidungen blockieren, wie Werksschließungen. In anderen Unternehmen ist ein Vetorecht erst ab 25 Prozent üblich. Das Kabinett wird in der kommenden Woche über den Gesetzentwurf beraten. Ungewiss ist, ob die EU-Kommission die Neuregelung akzeptieren oder dagegen klagen wird. (ar/nic) Letzte Änderung: 22.05.2008
Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:
- Volkswagen Nutzfahrzeuge unterstützt Projekt zur Warenmobilität in Hamburg
- Vergölst führt Flatrate für Werkstattservice ein
- Weltpremiere des Scirocco GT24 mit 325 PS am Wörthersee
- Fahrbericht Opel Antara 2.0 CDTI Cosmo: Erfolgreich etabliert
- Bundesweiter Start für Internet-SchulwegPlaner


