Einigung bei VW-Gesetz

Die Bundesregierung hat sich heute (22. Mai 2008) anscheinend auf eine Neufassung des VW-Gesetzes geeinigt. Wie aus Regierungskreisen verlautete, soll an Sonderrechten für das Land Niedersachsen festgehalten werden.

Der Gesetzentwurf des Justizministeriums sehe vor, dass auf Hauptversammlungen des Autokonzerns eine Sperrminorität von 20 Prozent gelten soll. Damit könnte Niedersachsen, das 20,3 Prozent der Anteile hält, wichtige Entscheidungen blockieren, wie Werksschließungen. In anderen Unternehmen ist ein Vetorecht erst ab 25 Prozent üblich. Das Kabinett wird in der kommenden Woche über den Gesetzentwurf beraten. Ungewiss ist, ob die EU-Kommission die Neuregelung akzeptieren oder dagegen klagen wird. (ar/nic) Letzte Änderung: 22.05.2008









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