Einstweilige Verfügung gegen Kündigung eines Daihatsu-Händlers

Ein Daihatsu-Händler hat in Zusammenarbeit mit dem Vorstand des Partnerverbands eine einstweilige Verfügung gegen seine fristlose Kündigung durch Daihatsu Deutschland erwirkt. Das Unternehmen hatte ihm die Kündigung wegen der Nichtabnahme eines Batterietesters ausgesprochen.

Die nun vom zuständigen Gericht erlassene einstweilige Verfügung ist dem Importeur bereits zugestellt. Daihatsu muss den gekündigten Händler nun wieder in seinen vorherigen Vertragsstand setzen.

Alle Daihatsu-Parhner sollten sich in den vergangenen Monaten einen neuen Batterietester anschaffen. Mehrere Händler hatten den Kauf abgelehnt bzw. nicht auf die Aufforderung reagiert, weil sie bereits über ähnliche Geräte verfügen und ihnen der neue Batterietester auch zu teuer erschien. (ar/nic/jri)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 14.05.2009









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