Elektro-Stehroller sollten auf Gehwegen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren
Die UDV hat mit aktuellen Segway-Modellen ausführliche Fahrversuche und zwei Crashtests auf einem Testgelände in Neumünster durchgeführt. Dabei kam heraus, dass diese Fahrzeuge für den Straßenverkehr geeignet und mit Fahrrädern vergleichbar sind. Deshalb sollten sie auch wie diese behandelt werden, sprich mit Licht, Klingel und einer guten Bremseinrichtung ausgerüstet sein.
Das Bremsen aus der Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h durch Gewichtsverlagerung ist für Anfänger problematisch und sollte deshalb gründlich geübt werden. Segways sollten nach Ansicht der Unfallforschung der Versicherer im öffentlichen Straßenverkehr nur mit maximal 9 km/h bewegt werden.
Bei einer Geschwindigkeit von 15 km/h (Höchstgeschwindigkeit der Segways: 20 km/h) besteht bei einer Kollision mit einem Fußgänger für diesen eine erhebliche Verletzungsgefahr. Fällt der Passant nach dem Zusammenprall mit dem Segway (Gesamtmasse mit Fahrer bis zu 165 kg) dann auch noch auf den Hinterkopf - wie der Dummy im Test - sind sogar tödliche Verletzungen nicht auszuschließen.
Bei Schrittgeschwindigkeit sind diese Fahrzeuge gut handhabbar. Aus diesem Grund plädiert Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV), diese Trend-Fahrzeuge nicht mit der möglichen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren zu lassen, sondern nur mit maximal sechs km/h.
Fällt der Segway-Fahrer von seinem elektronischem Stehroller auf den Kopf, können schwerste Verletzungen die Folge sein. Deshalb sollten Segway-Fahrer immer einen (Fahrrad-)Helm tragen. (ar/nic) Letzte Änderung: 22.05.2008
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