ESP-Pflicht für alle Modellneuheiten ab November 2011
Grafik: Auto-Reporter/Bosch
Die ESP-Pflicht ist Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets, mit dem die Europäische Union die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und den Kraftstoffverbrauch senken will. So sind für Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen vom November 2013 (neue Modelle) bzw. November 2015 (Neuzulassungen) an neben ESP auch vorausschauende Notbremssysteme sowie Spurhalteassistenten vorgeschrieben. Eine Verringerung des Kraftstoffverbrauchs sollen die Verpflichtung rollwiderstandsarmer Reifen sowie von Reifendrucküberwachungssystemen vom November 2012 an bewirken. Die US-Verkehrsbehörde NHTSA hat bereits 2007 eine Vorschrift erlassen, nach der Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,5 Tonnen vom Modelljahr 2012 an serienmäßig mit ESP auszustatten sind. (ar/jri) Letzte Änderung: 17.03.2009
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