EU-Kommission geht weiter gegen VW-Gesetz vor
Der Europäische Gerichtshof hatte das VW-Gesetz im Herbst 2007 gekippt, weil es den freien Kapitalverkehr behindere. Größter Streitpunkt ist die Sperrminorität des Landes Niedersachsen, das mit einem Aktienanteil von 20 Prozent ein Vetorecht in wichtigen Konzernfragen hat. An diesem Passus hat die Bundesregierung wegen einer rechtlich anderen Auffassung auch im novellierten Gesetz festgehalten.
Porsche hatte als größter VW-Aktionär in gleicher Sache gegen das Land Niedersachsen geklagt und unterlag heute vor dem Landgericht Hannover. Der Sportwagenbauer kündigte Berufung an. (ar/jri). Letzte Änderung: 27.11.2008
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