EU-Kommission genehmigt Conti-Übernahme durch Schaeffler
Mit dem Vollzug treten alle Abschnitte der am 20. August 2008 abgeschlossenen Investorenvereinbarung in Kraft. Darin sagt die Schaeffler KG unter anderem verbindlich zu, ihr Engagement bei der Continental AG bis August 2012 auf eine Minderheitsbeteiligung von 49,99 Prozent zu beschränken. Offenbar vor dem Hintergrund der aktuellen Auseinandersetzung beider Unternehmen weist die Continental darauf hin, dass die Investorenvereinbarung umfangreiche unbefristete Regelungen zum Schutz der Interessen der Continental AG und ihrer Aktionäre, Mitarbeiter und Kunden enthält, die frühestens im Frühjahr 2014 gekündigt werden können. So verpflichtet sich die Schaeffler-Gruppe, die bisherige Strategie und Geschäftspolitik des Vorstands unter Beibehaltung des bisherigen Markt- und Markenauftritts zu unterstützen und keine Verkäufe oder sonstige wesentliche Strukturmaßnahmen zu verlangen. (ar/Sm) Letzte Änderung: 20.12.2008
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