EU-Kommission gibt grünes Licht für neue Sicherheitstechnologie im Auto

Maßgeblicher Beitrag zur Reduzierung der Unfallzahlen

- Frequenzzuteilung für 24 GHz-Nahbereichsradare erteilt

- DaimlerChrysler weltweit erster Anbieter

Stuttgart/Brüssel - Die Europäische Kommission hat heute die Frequenzzuteilung für 24 GHz-Nahbereichsradare genehmigt und damit die Weichen für neue Sicherheitssysteme im Auto gestellt. Dr. Thomas Weber, Mitglied des Vorstands der DaimlerChrysler AG, verantwortlich für Forschung und Technologie und Entwicklung in der Mercedes Car Group begrüßte die Entscheidung: "Dem Ziel, die Zahl der tödlichen Unfälle bis 2010 um 50 Prozent zu reduzieren, sind wir damit einen entscheidenden Schritt näher gekommen. DaimlerChrysler wird diese Sicherheitstechnologie auf Basis von 24 GHz-Nahbereichsradaren als weltweit erster Automobilhersteller schon in naher Zukunft ins Fahrzeug bringen. Das ist ein weiterer wichtiger Meilenstein bei der Verwirklichung unserer Vision vom Unfallfreien Fahren."

"Rundumsicht" um das Fahrzeug

Die Radarsensoren erfassen Hindernisse im Umkreis von etwa 20 Metern rund um das Auto und können den Fahrer dabei unterstützen, rechtzeitig zu reagieren, bevor es zum Crash kommt. Laut Untersuchungen der US-amerikanischen National Highway Traffic Safety Administration werden 88 Prozent aller Auffahrunfälle durch Unaufmerksamkeit des Fahrers oder zu dichtes Auffahren verursacht. Nahbereichsradare können dazu beitragen, solche Unfälle zu vermeiden beziehungsweise deren Folgen zu reduzieren. Darüber hinaus eignet sich die Technologie für Anwendungen wie Einpark- oder Stop-and-Go-Assistenten.

Die Europäische Kommission hat heute mit ihrer Entscheidung den Grundstein für die Nutzung von 24 GHz-Nahbereichsradaren im Auto gelegt. Die Umsetzung in nationales Recht soll voraussichtlich bis Mitte diesen Jahres abgeschlossen sein. DaimlerChrysler hatte sich im Industriekonsortium SARA (Short range Automotive Radar frequency Allocation) für die Frequenzregulierung in Europa eingesetzt. In den USA wurde die Zulassung von der dortigen Regulierungsbehörde bereits im Jahr 2002 erteilt.

Letzte Änderung: 17.01.2005









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