EU-Kommission überprüft Slowenien-Vignette
Auch wenn die Zuständigkeit zur Erhebung einer Straßennutzungsgebühr bei den Staaten selbst liegt, müssen die Bestimmungen des EU-Vertrages, wie das Diskriminierungsverbot, eingehalten werden. Die EU-Kommission hat deshalb die slowenische Regierung zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die kurzfristige Einführung einer zusätzlichen Kurzzeitvignette ist derzeit jedoch noch nicht abzusehen.
Reisenden, die nach oder durch Slowenien fahren, rät der ADAC sich die Vignette in jedem Fall bereits vor Einreise an Tankstellen in Österreich, spätestens aber an der Grenze zu kaufen. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vignettenpflicht drohen erhebliche Bußgelder. Die Strafen zwischen 300 und 600 Euro können die slowenischen Polizeibehörden bei ausländischen Autofahrern an Ort und Stelle kassieren. Seit 1. Juli ist für Motorräder und Pkw bis 3,5 t die Halbjahres- und Jahresvignette zum Preis von 35, beziehungsweise 55 Euro auf Autobahnen und Schnellstraßen vorgeschrieben. (ar/nic) Letzte Änderung: 07.08.2008
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