EU-Rechtsausschuss plädiert für Aufhebung des Designschutzes
Eine solche Reparaturklausel versetzt freie Hersteller in die Lage, günstig Karosserieteile von Fahrzeugen zu produzieren und anzubieten. Ohne Reparaturklausel könnten die Automobilhersteller auf den Urheberschutz pochen und darauf bestehen, dass zu Reparaturzwecken nur Originalersatzteile verwendet werden.
Die vorgesehene fünfjährige Übergangsfrist ist nach Ansicht des ADAC nicht erforderlich. Sollte sie dennoch in die Richtlinie aufgenommen werden, fordert der Club die Automobilhersteller auf, den Wettbewerb im Ersatzteilehandel wie bisher nicht zu behindern. (ar/nic) Letzte Änderung: 21.11.2007
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