Europaweites Verbot für Lockvogelangebote bei Flugbuchungen

Am 1. November 2008 ist die Verordnung über gemeinsame Vorschriften für Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft ((EG) Nr. 1008/2008) in Kraft getreten. "Nun beginnen bessere Zeiten für alle Fluggäste. Endlich wird auf europäischer Ebene den Lockvogelangeboten vieler Billigflieger Einhalt geboten", begrüßte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner.

Die Verordnung verpflichtet Anbieter von Flugreisen zu einem hohen Maß an Transparenz bei der Angabe von Preisen. Der Endpreis inklusive aller Gebühren, Steuern und Zuschläge muss ausgewiesen werden. Dies entspricht den bereits geltenden hohen Standards für Preisangaben im deutschen Recht.

Darüber hinaus verbietet die Verordnung eine Preisdiskriminierung aufgrund des Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit des Fluggastes, so dass zukünftig ein einheitlicher Preis für ein- und denselben Sitzplatz in ein- und demselben Flugzeug, gebucht zum selben Zeitpunkt, gelten muss. Dies war in der Praxis bisher nicht immer der Fall.

Außerdem verbietet die Verordnung bei Online-Buchungsformularen schon vorab Häkchen neben optionale Leistungen zu setzen. In Zukunft soll der Fluggast derartige Zusatzleistungen aktiv bestellen anstatt sie abwählen müssen. (ar/nic) Letzte Änderung: 03.11.2008

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