Europaweites Verbot für Lockvogelangebote bei Flugbuchungen
Die Verordnung verpflichtet Anbieter von Flugreisen zu einem hohen Maß an Transparenz bei der Angabe von Preisen. Der Endpreis inklusive aller Gebühren, Steuern und Zuschläge muss ausgewiesen werden. Dies entspricht den bereits geltenden hohen Standards für Preisangaben im deutschen Recht.
Darüber hinaus verbietet die Verordnung eine Preisdiskriminierung aufgrund des Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit des Fluggastes, so dass zukünftig ein einheitlicher Preis für ein- und denselben Sitzplatz in ein- und demselben Flugzeug, gebucht zum selben Zeitpunkt, gelten muss. Dies war in der Praxis bisher nicht immer der Fall.
Außerdem verbietet die Verordnung bei Online-Buchungsformularen schon vorab Häkchen neben optionale Leistungen zu setzen. In Zukunft soll der Fluggast derartige Zusatzleistungen aktiv bestellen anstatt sie abwählen müssen. (ar/nic) Letzte Änderung: 03.11.2008
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