Fahr-Fortbildung für Fahranfänger
An dem Projekt beteiligen sich alle Bundesländer mit Ausnahme von Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Fahrlehrer mit einer Zusatzausbildung für die zweite Phase bieten die „Fortbildungsseminare für Fahranfänger“ an. Die Kosten für die Teilnahme (ca. 260 bis 280 EUR) muss der Fahranfänger tragen. Im Gegenzug gewähren z. B. einige Versicherungen Teilnehmern des Fortbildungsseminars günstigere Tarife bei der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Die zweite Fahrausbildungsphase besteht aus drei moderierten Gruppensitzungen (je 90 Min.) und einer Übungs- und Beobachtungsfahrt (60 Min.) in der Fahrschule sowie praktischen Sicherheitsübungen (240 Min.).
Teilnehmen kann, wer den Führerschein der Klasse B seit mindestens sechs Monaten besitzt und sich noch in der Probezeit befindet. Das Angebot ist auch für diejenigen interessant, deren Probezeit auf vier Jahre verlängert wurde. Auch ihnen wird nach dem Kurs ein Jahr erlassen. Die Teilnahme ist allerdings insgesamt nur einmal möglich.
Allerdings sollte auch nach dem Kurs niemand sein fahrerisches Können überschätzen. Leichtsinn und Überheblichkeit sind gerade bei Führerscheinneulingen sehr gefährlich. Junge Fahranfänger sind überproportional an schweren Unfällen beteiligt: Junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren (= rund 8 % der Bevölkerung) stellen mehr als 22 % der Verkehrstoten.
Mehr zur zweiten Phase unter http://www.fuersicheresfahren.de/.
Letzte Änderung: 19.03.2004
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