Fahrverbot für Radfahrer nach Trunkenheitsfahrt

Nicht nur einem Autofahrer, sondern auch einem Radfahrer kann ein Fahrverbot für das Führen von Fahrzeugen jeglicher Art auferlegt werden, wenn er bei einer Trunkenheitsfahrt ertappt wird. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor (VG Neustadt, Az.: 3 L 295/07), das jetzt publik wurde. Im konkreten Fall war ein Mann nachts mit einem unbeleuchteten Fahrrad in Schlangenlinien fahrend einer Polizeistreife aufgefallen, bei dem ein Alkoholtest 1,67 Promille ergab.

Daraufhin forderte die Straßenverkehrsbehörde den Mann, der nicht im Besitz eines Führerscheins war, auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Frage seiner Eignung zum Führen von Fahrzeugen vorzulegen. Als er dieses nicht vorlegte, untersagte ihm die Behörde mit sofortiger Wirkung das Führen von eigentlich erlaubnisfreien Fahrzeugen. Auch ein Widerspruch half dem Mann nicht: Die Richter entschieden, dass die Festlegung der Behörde nicht zu beanstanden sei. Führe jemand im Straßenverkehr ein Fahrzeug, wozu auch ein Fahrrad zähle, mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille und mehr, so könne von ihm sehr wohl ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangt werden, urteilten die Richter. Wenn er die Auflagen - auch unter dem Hinweis, er könne sie nicht bezahlen - nicht erfülle, sei auch ein Radfahrverbot rechtens. (ar/os) Letzte Änderung: 07.05.2007









Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:

Autonews Archiv
Aktuelle Umfrage
Würden Sie auf ein Auto verzichten, wenn Sie könnten?
Kfz-Newsletter
Jede Woche die aktuellen News über neue Autos, Termine und Unterhaltsames aus der Kfz-Branche
Newsletter abonnieren

Sie sind hier: Startseite > Autonews > Archiv > Mai 2007 > Fahrverbot für Radfahrer nach Trunkenheitsfahrt