Feinstaub: Anwohner haben Anrecht auf saubere Luft
Geklagt hatte ein Anwohner der Stadtautobahn in München. Die Stadt hatte seine Forderung zunächst mit dem Hinweis abgelehnt, es gebe noch keinen landesweiten Aktionsplan zur Luftreinhaltung an den sich die Verwaltung halten könne. Diese Argumentation wies das Bundesverwaltungsgericht zurück. Kommunen seien verpflichtet, gegebenenfalls auch mit Einzelmaßnahmen auf Überschreitung der EU-Grenzwerte zu reagieren.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss nun prüfen, welche Maßnahmen im Fall des Klägers in Betracht kommen. (ar/jri) Letzte Änderung: 27.09.2007
Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:
- Kinder sind im Auto oft nicht ausreichend gesichert
- Neue Lkw-Winterreifen von Goodyear
- Sieger beim AutoFuxX 2007 steht fest
- Autofreies Amsterdam
- Europäische Woche der Mobilität startet am 16. September


