Feinstaub: Anwohner haben Anrecht auf saubere Luft

Anwohner an viel befahrenen Straßen haben bei erhöhter Feinstaubbelastung künftig ein Recht auf Schutzmaßnahmen. Dies hat heute (27. September 2007) das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in einem Grundsatzurteil festgestellt. Denkbar wäre zum Beispiel ein Durchfahrverbot für Lastwagen.

Geklagt hatte ein Anwohner der Stadtautobahn in München. Die Stadt hatte seine Forderung zunächst mit dem Hinweis abgelehnt, es gebe noch keinen landesweiten Aktionsplan zur Luftreinhaltung an den sich die Verwaltung halten könne. Diese Argumentation wies das Bundesverwaltungsgericht zurück. Kommunen seien verpflichtet, gegebenenfalls auch mit Einzelmaßnahmen auf Überschreitung der EU-Grenzwerte zu reagieren.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss nun prüfen, welche Maßnahmen im Fall des Klägers in Betracht kommen. (ar/jri) Letzte Änderung: 27.09.2007

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