Feinstaubverordnung tritt in Kraft

Am 1. März 2007 tritt die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge in Kraft. Damit ändere sich, nach Informationen des ADAC, für die Mehrheit der deutschen Autofahrer zunächst gar nichts. Die ersten Städte, die die Verordnung umsetzen wollen, sind in Baden-Württemberg Stuttgart, Ludwigsburg, Leonberg, Schwäbisch Gmünd und Ilsfeld. Dort sollen am 1. Juli 2007 Umweltzonen und damit Fahrverbote eingerichtet werden. Andere Kommunen, die ursprünglich ebenfalls in diesem Jahr ernst machen wollten, haben ihre Pläne fürs Erste auf das Jahr 2008 vertagt. Der Kauf von Plaketten, die zum Fahren in Umweltzonen berechtigen, ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig.

Anlass für die Verschiebung ist unter anderem die Aufnahme der rund 4,6 Millionen Pkw mit geregeltem Katalysator nach US-Norm in die Liste derjenigen Fahrzeuge, die keine Plakette erhalten sollen und von Fahrverboten betroffen wären.

Ob ein Auto von Fahrverboten betroffen ist, können Halter unter www.adac.de/plaketten herausfinden. Über die Eingabe der Schadstoffschlüsselnummer aus den Fahrzeugpapieren lässt sich schnell die Zugehörigkeit zur jeweiligen Schadstoffgruppe ermitteln. Diese entscheidet über die Vergabe der Plaketten und damit über die Fahrerlaubnis. (ar/nic) Letzte Änderung: 28.02.2007

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