Ferienfahrverbot: Lastwagen müssen Pause machen
In Österreich gilt ein ganzjähriges Fahrverbot von sonnabends, 15 Uhr, bis sonntags, 22 Uhr, sowie an Feiertagen von 0 Uhr bis 22 Uhr für Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 7,5 Tonnen beträgt. Diese Regelung wird während der Sommermonate zeitlich ausgeweitet: Auf der A 12 (Inntalautobahn) von der Grenze bei Kufstein bis zur Anschlussstelle Imst an allen Sonnabenden vom 30. Juni bis 1. September 2007 von 9 bis 15 Uhr sowie am Freitag, 27. Juli, von 18 bis 22 Uhr. Gleiches gilt für die Brennerautobahn (A 13) zwischen Innsbrück-Süd und Grenze am Brenner. Darüber hinaus gilt das Fahrverbot an allen Sonnabend vom 30. Juni bis 8. September 2007 jeweils von 8 bis 15 Uhr auch auf der B 178 von Lofer bis Wörgl, der B 320, der B 177, der B 181 und der B 179 von Nassereith bis Bieberwier.
In Italien besteht während der Hauptreisezeit ein Fahrverbot für Lkw an allen Sonnabenden vom 30. Juni bis 1. September 2007 von 7 bis 24 Uhr sowie am Freitag, 27. Juli, 16 bis 24 Uhr und am Freitag, 3. August, 16 bis 24 Uhr.
Informationen zu den Ferienfahrverboten für Lkw in Frankreich, Polen und Tschechien bietet der ADAC unter www.adac.de/ReiseService an.(ar/jri) Letzte Änderung: 20.06.2007
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