Filternachrüstung: Anträge ab 1. Juni möglich
Mit 330 Euro wird die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gefördert. Bei Pkw geschieht dies auch rückwirkend für Nachrüstungen, die ab 1. Januar dieses Jahres vorgenommen wurden. Für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gilte die Förderung nach ZDK-Angaben erst nach Inkrafttreten der Richtlinie ab 13. Mai 2010, einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Nach Angaben aus dem Bundesumweltministerium stehen bis zum Ende dieses Jahres insgesamt etwa 54 Millionen Euro für die Nachrüstförderung bereit. Damit könnten etwa 160 000 Dieselfahrzeuge mit Partikelfiltern nachgerüstet werden. Besonders begrüßt das Kfz-Gewerbe die Tatsache, dass nun auch Kleintransporter für Handwerks- und Servicebetriebe in den Kreis der förderungswürdigen Fahrzeuge aufgenommen wurden. Für diese Gewerbezweige sei die problemlose Einfahrt in die Umweltzonen unverzichtbar, und sie trügen mit der Nachrüstung zur Umweltentlastung bei. (ampnet/jri)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 13.05.2010
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