Filternachrüstung: Mustervertrag gegen Steuernachteile

In der Diskussion über den Austausch defekter Rußfilter in Diesel-Pkw hat der Auto Club Europa (ACE) einen Mustervertrag entwickelt und Verbrauchern empfohlen, sich von Werkstätten nicht länger hinhalten zu lassen. Zur Vermeidung von Steuernachteilen müsse ein funktionstauglicher Filter streng rechtlich gesehen bis spätestens 1. September 2008 eingebaut sein, betont der ACE.

In dem vom Club heute (28. August 2008) in Stuttgart vorgestellten Mustervertrag wird die Werkstatt für etwaige steuerliche Vermögensschäden haftbar gemacht. Der Mustervertrag steht im Internet unter www.ace-online.de/filterstreit als Download bereit. (ar/jri) Letzte Änderung: 28.08.2008

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