Finanzämter korrigieren Bescheide für Diesel mit Partikelfiltern
Jetzt sollen alte Bescheide automatisch korrigiert werden, auch wenn diese bereits rechtskräftig sind, also entweder kein Einspruch eingelegt wurde oder die Frist hierfür abgelaufen ist. Die Korrektur der Bescheide soll über die Daten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) erfolgen.
Die Hersteller wurden auf Bitten der Länder vom Bundesfinanzministerium aufgefordert verlässliche Daten umgehend an das KBA zu melden, so dass die Steuerbescheide schnellstmöglich korrigiert werden können.
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) rät jedem Autobesitzer der einen falschen Steuerbescheid bekommt, trotzdem vorsorglich dagegen Einspruch einzulegen. Auf die kostenpflichtige Eintragung des serienmäßigen Partikelfilters kann er verzichten, wenn der Hersteller seines Fahrzeuges alle relevanten Daten an das KBA gemeldet hat. (ar/nic) Letzte Änderung: 05.09.2007


