Flensburger Zentralregister fließt über
Die mit Punkten belegten Eintragungen in Flensburg werden nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht. Kompliziert wird es, wenn jemand weitere Eintragungen auf sein Punktekonto erhält. Dann verlängern sich die Tilgungsfristen, und dies schafft laut Bundesregierung wegen des komplizierten Berechnungverfahrens Probleme bei Bürgern, Fahrerlaubnisbehörden und Gerichten.
Die Regierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, das Punktesystem in dieser Legislaturperiode zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. "Nach derzeitigem Stand" - so die Antwort auf die Kleine Anfrage - beabsichtigt die Bundesregierung nicht, die Bußgeldgrenze für Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg von 40 auf 60 Euro anzuheben. Auf eine von der SPD-Fraktion nachgefragte Amnestie für Bagatellsünder mit einer Belastung von 1 bis 2 Punkten in Flensburg wollte sich die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht festlegen. Sie schloss einen solchen einmaligen Gnadenerlass im Rahmen einer Übergangsregelung bei der Reform aber auch nicht ausdrücklich aus. (ampnet/Sm)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 29.01.2010
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