Ford erfüllt bereits Recycling-Vorgaben
Das KBA bestätigte in diesem Zusammenhang außerdem, dass Ford der Behörde eine ausführliche und vorschriftenkonforme Beschreibung seiner Recyclingstrategie für Altfahrzeuge vorgelegt hat. Ford ist weltweit der zweite Hersteller, der diese KBA-Bescheinigung erhält. Gemäß dieser Direktive sind alle Fahrzeughersteller spätestens ab Dezember 2008 dazu verpflichtet, bei der Typzertifizierung neuer Fahrzeuge den Nachweis über die Recyclingfähigkeit von mindestens 85 Prozent zu erbringen. Die Gesamtverwertungsfähigkeit eines Fahrzeugs muss mindestens 95 Prozent betragen.
Im Rahmen der Recycling-Vorprüfung verpflichtet das KBA jeden Automobilhersteller, eine nachvollziehbare Strategie für die Sicherstellung der Wiederverwendung von Bauteilen sowie für das Recycling und die Verwertung von Werkstoffen vorzulegen. Darüber hinaus sind die aus der gesamten Zulieferkette übermittelten Daten und Werkstoffanteile zu überprüfen. Für diesen Aspekt bekam Ford ein besonderes Lob vom KBA. Das von Ford selbst entwickelte Softwaretool ermöglicht eine umfassende Prüfung und Bewertung aller für die beim Bau eines Fahrzeugs eingesetzten Materialien und Substanzen. Dies ermöglicht schon sehr früh im Entwicklungsprozess eines neuen Fahrzeugmodells ein umfassendes Material- und Substanzmanagement. (ar/os) Letzte Änderung: 22.05.2007
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