Ford Schweiz startet eigene Abwrackprämie
Das Neufahrzeug muss spätestens bis zum 31. Dezember 2009 zugelassen sein. Für die typischen Familienautos Mondeo, S-MAX, Galaxy sowie für Ford-Nutzfahrzeuge gilt eine längere Frist bis zum Frist bis 31. Januar 2010.
Gleichzeitig muss das Altfahrzeug, dessen Erstzulassung bei Vertragsabschluss mindestens acht Jahre zurückliegt, stillgelegt und verschrottet werden. Es muss seit mindestens drei Monaten im Verkehr und auf den eigenen Namen zugelassen sein. Falls der Wiederverkaufswert des alten Nutzfahrzeuges höher ist als die Verschrottungsprämie, muss es nicht unbedingt verschrottet werden. Als Alternative kann auch eine Eintauschprämie zum Zuge kommen.
Beim Grossteil der 13 Modellreihen ist die Verschrottungsprämie zudem mit einem Tiefzinsleasing-Angebot kumulierbar.
Als Beweis für die Berechtigung der Prämien müssen ein Original-Verschrottungsnachweis eines anerkannten Schweizer Demontagebetriebs inkl. Angabe der Fahrgestellnummer sowie eine Kopie des Fahrzeugausweises des Alt- und Neufahrzeuges an Ford Schweiz eingereicht werden.
Der Halter des Altfahrzeuges und der Halter des Neufahrzeuges müssen identisch sein.
Beantragt werden kann die Verschrottungsprämie direkt beim nächstgelegenen Ford-Händler/-Lokalhändler, der an der Aktion teilnimmt.
Interessierte Käufer können sich ab 1. Oktober 2009 auch im Internet auf www.ford.ch anmelden und für sich unverbindlich eine Verschrottungsprämie reservieren. (ampnet/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 05.10.2009
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