Frankreich führt Warnwestenpflicht für Radfahrer ein
Wie der Auto Club Europa (ACE) heute (4. September 2008) berichtete, gibt es auch für Radtouristen und Grenzgänger keine Ausnahmen. Nach Informationen des Clubs werden Zuwiderhandlungen vom 1. Oktober 2008 an mit einer Geldbuße in Höhe von 35 Euro geahndet. (ar/nic) Letzte Änderung: 04.09.2008
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