Freie Fahrt nur noch für "saubere" Autos

Wegen der Feinstaubbelastung in Städten und Ballungsgebieten dürfen in ausgewiesenen "Umweltzonen" ab 1. März kommenden Jahres nur noch Kraftfahrzeuge (Personen- oder Lastwagen oder Busse) mit geringem Schadstoffausstoß am Verkehr teilnehmen. Sie sind an der "Feinstaubplakette" zu erkennen, die an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht wird. Darauf weist die amtlich anerkannte Kfz-Überwachungsorganisation GTÜ hin.
Es gibt diese Feinstaubplaketten als Klebefolien für drei verschiedene


Die Schadstoffgruppen sind in drei Farben eingeteilt: grün für Schadstoffgruppe 4 (Abgasnorm Euro 4 oder besser), gelb für Gruppe 3 (Abgasnorm Euro 3) und rot für Gruppe 2 (Abgasnorm Euro 2). Für Fahrzeuge der Gruppen 3 und 2 kommt es im Reglfall nicht zu Fahrverboten. Mit dieser im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober veröffentlichten Regelung bleibe mehr als die Hälfte aller zugelassenen Pkw von grundsätzlichen Fahrverboten in Umweltzonen weitgehend verschont. Im Gegensatz zu Fahrzeugen der nicht gekennzeichneten Schadstoffgruppe 1 (Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge): Sie müssen bei entsprechender Luftbelastung immer "draußen" bleiben und dürfen Umweltzonen generell nicht mehr passieren.

Über den Erwerb einer Feinstaub-Plakette kann der Autofahrer selbst entscheiden. Sie wird voraussichtlich ab Januar für fünf bis zehn Euro zu haben sein und garantiert die freie Fahrt. Die Ausgabe der Feinstaubplaketten erfolgt beispielsweise durch Kfz-Zulassungsstellen, abgasuntersuchungsberechtigte Werkstätten und auch durch die bundesweit tätigen GTÜ-Prüf-Ingenieure. (ar/sb) Letzte Änderung: 06.11.2006









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