Frist zur Meldung von Bagatellschäden endet zum Jahreswechsel
Bis einschließlich Sylvester haben Versicherungsnehmer noch die Möglichkeit, Bagatellschäden bis zu 500 Euro bei ihrer Versicherung nachzumelden. Bis zu diesem Datum können Fahrzeughalter aber auch einen bereits in diesem Jahr durch die Kfz-Versicherung regulierten Unfallschaden selbst übernehmen. Mit dieser Option behalten Versicherungsnehmer im Folgejahr ihre aktuelle Einstufung und entgehen so einer Beitragserhöhung. Welche der Optionen finanziell sinnvoll ist, sollte aber in jedem Fall im Vorfeld mit der Versicherung abgeklärt werden.
Viele PKW-Halter haben zudem noch die Chance, vor dem Beginn der kommenden Versicherungsperiode zu einer günstigeren Kfz-Versicherung zu wechseln. Kurz vor Jahresende informieren die Versicherer per Brief über die gültigen Beiträge für das Folgejahr. Im Falle einer Beitragserhöhung oder bei einer Änderung der Vertragsbedingungen besteht für die Versicherten ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht, das sie vier Wochen lang in Anspruch nehmen können. Durch Verbraucherportale wie toptarif.de (www.toptarif.de/autoversicherung) können sich Verbraucher in nur wenigen Minuten gezielt zum Thema Kfz-Versicherungen informieren und kostenlos zu einem günstigeren Anbieter wechseln. (ar/Sm) Letzte Änderung: 23.12.2008
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