Für Führerscheinflüchtlinge könnte es enger werden
Dies soll vor allem dann gelten, wenn ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis im Heimatland erfolglos geblieben und vom Bestehen eines medizinisch-psychologischen Test abhängig gemacht wurde. In solchen Fällen dürfe die Behörde annehmen, dass der Führerscheininhaber nur das strengere Wiedererteilungsverfahren, insbesondere die medizinisch-psychologische Untersuchung in Deutschland, umgehen wollte
Nach bisheriger Rechtsauffassung des europäischen Gerichtshofs müssen EU-Staaten Führerscheine aus anderen Mitgliedsländern ohne jede Formalität anerkennen. Bot vertritt allerdings die Ansicht, dass unabhängig davon vorläufige Maßnahmen wie die Aussetzung der Fahrerlaubnis ergriffen werden können, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Führerscheinerwerbs aufkommen. Der Ausstellungsstaat muss beispielsweise prüfen, ob sich der Inhaber der Fahrerlaubnis einer ärztlichen Untersuchung unterzogen hat, deren Niveau dem des medizinisch-psychologischen Tests vergleichbar ist. Teilt der Ausstellungsstaat mit, dass dies nicht der Fall war, soll der kontrollierende Mitgliedsstaat die Anerkennung der Gültigkeit des Führerscheins verweigern dürfen.
Ob sich der Europäische Gerichtshof den Empfehlungen des Generalanwalts anschließen wird, steht erst in einigen Monaten fest. (ar/jri) Letzte Änderung: 15.02.2008
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