Gasflaschen im Camper müssen bei der Fahrt nicht verschlossen sein
Anders ist es allerdings, wenn es sich bei den Flaschen um nicht angeschlossene Reserveflaschen handelt. Hier müssen die Flaschen gesichert werden. Voraussetzung für die Genehmigung angeschlossener und nicht mit Schutzklappe versehener Gasflaschen ist jedoch, dass die Gasanlage den gesetzlichen Anforderungen (z.B. DVGW Arbeitsblatt G 607 oder der EN 1949) genügt und über eine gültige Prüfung verfügt. Damit ist sichergestellt, dass ausreichende Maßnahmen zur Verhinderung eines Gasaustrittes getroffen sind.
Der ADAC rät Campern, das Flaschenventil vor jeder Fahrt zuzudrehen, wenn kein Gas benötigt wird. Das Entfernen des Schlauches ist jedoch weder vorgeschrieben noch droht hier ein Bußgeld. (ampnet/Sm)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 13.04.2010
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