Gastkommentar: Arroganz der Macht oder Gesetzgebung nach Kassenlage

Finanzgerichte dürften keine politischen Entscheidungen treffen, sagte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück im Rahmen der mündlichen Verhandlung zum Streit um die Pendlerpauschale vor dem Bundesgerichtshof. Ob die Pendlerpauschale gewährt wird oder nicht, sei allein eine politische Entscheidung. Deutlicher konnte er gar nicht zum Ausdruck bringen, wie er politisch denkt. Nimmt man ihn beim Wort und zieht den Umkehrschluss aus dieser Äußerung, dann hält er es also für richtig, dass der Gesetzgeber seine "politischen Entscheidungen" auch mal an der Verfassung vorbei treffen darf, um politische Ziele zu erreichen und solange sie von der Regierung als "politische Entscheidung" definiert werden.

Diese Sichtweise ist skandalös. Sie zeigt genau jene Selbstherrlichkeit der Politik und Arroganz der Macht, die im politischen Berlin zunehmend zu verspüren ist und die sich die Bürger einfach nicht gefallen lassen dürfen. Und auch die Verfassungsrichter dürften ob solcher Äußerungen ins Nachdenken kommen. Steinbrück argumentiert abenteuerlich. Auf Deutsch: Die Verfassung kann seiner Überzeugung nach locker außer Kraft gesetzt werden, wenn der Staat Geld braucht.

Es ist eben keine politische Entscheidung, die Pendlerpauschale willkürlich erst ab dem 21. Kilometer gelten zu lassen und sie dem Arbeitnehmer, der nur 20 Kilometer zu fahren hat, zu verweigern. Das ist eine Frage der Gleichbehandlung. Und um allein diese geht es hier. Das machte auch der Vorsitzende Richter des Senats, Andreas Voßkuhle, deutlich. Das Gericht entscheide nicht, ob die alte Pauschale wieder eingeführt werden müsse oder nicht, sondern allein darüber, ob die neue Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Und das sagt schließlich, dass alle Menschen gleiche Rechte haben. Hier hat die Regierung den entscheidenden Fehler gemacht, was mehrere Finanzgerichte und zuletzt sogar der Bundesfinanzhof erkannt haben, der letztlich das Bundesverfassungsgericht angerufen hat: Die willkürliche Bevorzugung ab dem 21. Kilometer ist nicht verfassungskonform. Hätten die Politiker die Pauschale ganz abgeschafft, wäre das vielleicht eine reine politische Entscheidung gewesen. Aber auch dann müsste man die Frage entscheiden, ob die Fahrt zur Arbeit Privatsache oder für den Gelderwerb unabdingbar notwendig ist.

Steinbrück verwies auf die angebliche Finanznot des Bundes. Die Bundesregierung habe vor der Situation eines verfassungswidrigen Haushalts gestanden. Statt bei den Ausgaben zu sparen, hält es Steinbrück für rechtens und für völlig in Ordnung, dann einfach die Steuern zu erhöhen. Die Gesetzgebung nach Kassenlage ist aber alles andere als in Ordnung. Der Finanzminister sollte nicht nur die knappen Mittel im eigenen Haushalt beklagen, sondern auch die Finanzlage der Arbeitnehmer im Auge haben. Aber von einem Finanzminister eines Amok laufenden Abgaben- und Umverteilungsstaates ist das wohl zu viel verlangt. Steinbrück widerspricht sich eklatant: Die erst ab dem 21. Kilometer geltende Pauschale betreffe nur ganz wenige Pendler. Abenteuerlich. Woher kommen dann die 2.500 Millionen zusätzliche Steuereinnahmen?!

Nimmt man Steinbrücks Argumentation ernst, dann könnte er ja bei der nächsten angespannten Finanzlage auch so argumentieren und einem Unternehmen die steuerliche Absetzbarkeit einer Maschine erst ab einem Investment von 21.000 Euro erlauben und dem Unternehmer, der nur 15.000 Euro investiert, die Absetzbarkeit verweigern. Genauso ist es bei der Pendlerpauschale. Steinbrück redet immer von Subventionsabbau, auch bei der Pendlerpauschale. Nach dieser Sichtweise wäre ja die steuerliche Absetzbarkeit jeglicher Investition eine Subvention.

Im Grunde ist nach dieser Lesart alles, was uns der Staat nicht als Steuern abnimmt, eine Subvention. Was für ein Unsinn! Wie selbstherrlich unser Finanzminister denkt, wird auch aus seinen Äußerungen zu einem eventuellen Urteil gegen ihn deutlich. Er werde sich im Falle des Unterliegens vor Gericht schon was Neues einfallen lassen, um die 2,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen zu kassieren. Die Mehreinnahmen von rund 3,5 Milliarden durch die Preisspirale beim Kraftstoff ignoriert er völlig und pocht auf sein "Werkstorprinzip". Und genau das nahm die Bundesverfassungsrichterin Lerke Osterloh auf: "Niemand kann am Werkstor wohnen." Sicher noch kein Urteil, aber auch nicht gerade ein Hinweis, der Argumentation Steinbrücks zu folgen. (ar/PS/HU)

(Entnommen aus der aktuellen Ausgabe des Branchen-Informationsdienstes PS-Automobilreport) Letzte Änderung: 14.09.2008







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