Gastkommentar: Macht der Ohnmacht

Ein wahres Tollhaus scheint Europa zu sein, in dem sich Verkehrssünder ungehemmt tummeln. Immer aufgeregter wird zur Jagd auf all jene geblasen, die sich nicht an die Regeln halten. Vor Antritt einer Fahrt ins Ausland ist zu raten, die gesamteuropäische Bußgeldtabelle einmal zu verinnerlichen. Der ADAC kann mit solcher Übersicht dienen.

Eine Erkenntnis sei vorweggenommen: Beim "Nachlegen" von Bußgeldern scheint es keinerlei Grenzen mehr zu geben. Dass Alkohol am Steuer nicht toleriert werden kann und dementsprechend europaweit mit drastischen Strafen belegt wird, entzieht sich jeder Kritik. Bei manch anderem Fehlverhalten und der zugeordneten Geldbuße kann allerdings von Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel - von Juristen öfter angemahnt - nicht mehr die Rede sein.

Wenn - beispielsweise - in Norwegen ein "Überholverstoß" mit 660 Euro geahndet wird, in Italien das Telefonieren ohne Freisprechanlage 425 Euro kostet und in Ungarn bis zu 230 Euro fällig sind, sobald jemand erwischt wird, der 20 km/h schneller als erlaubt fährt, sind das drakonische Strafen, die wohl eher als Zeichen von Ohnmacht gewertet werden. Jedenfalls fällt schwer, in einem mit drei- und vierstelligen Euro-Beträgen angereicherten Strafregister verkehrserzieherische Mühe zu erkennen. Immer seltener werden offenbar Gedanken daran verschwendet, dass sich regelkonformes Verhalten nicht allein mit dem Verbreiten von Angst erreichen lässt. Von vornherein fraglich bleibt damit der Gewinn an Verkehrsdisziplin, die von Einsicht getragen wird.

Wirkliche, dauerhafte Veränderungen menschlichen Verhaltens machen Psychologen bekanntlich davon abhängig, dass etwa die Angst vor empfindlicher Strafe von einsichtigem persönlichem Wollen abgelöst wird. Wenn Verkehrspolizisten in der Eifel - wie im Fernsehen gezeigt - temporeiche Motorradfahrer von der Straße winken, um ihnen anhand von Videoaufnahmen an Ort und Stelle ihren riskanten Fahrstil vor Augen zu führen, dann hat's vermutlich nicht bei allen, aber in den meisten Fällen "klick" gemacht. Bekehrungen durch Belehrung verlangt Aufwand, kostet Mühe - und bringt kein Geld in die Kasse. Wohl deshalb hat solches Engagement Seltenheitswert.

Wer das europäische Strafregister zum behördlichen Beutemachen in seinem ganzen Umfang kennenlernt, wird in der partiellen Maßlosigkeit ländertypischer Bußgeldsatzungen zuerst einen Auswuchs staatlicher Kassierwut sehen. Nachdenklich machen muss in der Tat, dass Europa einen Gewinn an Verkehrsdisziplin offensichtlich vor allem unter Androhung drakonischer Geldstrafen zu erreichen gedenkt. Alles erkauft, alles nur eine Geldfrage? - Wirklich zufrieden machender Erfolg braucht eine andere Basis. (ar/PS/WR) Letzte Änderung: 14.09.2008









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