GAT-Nachrüstfilter werden noch überprüft

Nachdem die Wirksamkeit von Rußpartikelfiltern der Firma GAT angezweifelt worden ist, hat das Kraftfahrt-Bundesamt eine Prüfung der Nachrüstsysteme in Auftrag gegeben. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Die Löschung von fünf Allgemeinen Betriebserlaubnissen beim KBA habe damit jedoch nichts zu tun, stellte GAT heute (1. November 2007) klar.

Die Löschung habe GAT selbst beantragt. Allerdings nicht aus technischer Notwendigkeit, sondern aufgrund eines Formfehlers. Man habe versäumt, Produktoptimierungen nachträglich zu melden. Bis zum Jahresende 2007 wolle man die ABEs daher neu beantragen.

Die Geschäftsführung des mittelständischen Unternehmens mit rund 200 Mitarbeitern sieht sich in der Partikelfilterdiskussion als Opfer einer Vielzahl "vor allem von der Deutschen Umwelthilfe verbreiteten Falschmeldungen". Die damit verbundenen Fehlinformation und Verunsicherung der Verbraucher habe dazu geführt, dass man die Auslieferung der Dieselrußartikelfilter zunächst ausgesetzt habe. Man werde die "selbstverordnete Auszeit" nutzen, um allen Kritikpunkten nachzugehen und diese zu überprüfen.

GAT betont noch einmal, dass die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen mit Systemen, deren ABE gelöscht wurde, nicht berührt wird. Das Unternehmen gewährt nach eigenen Angaben mit mit drei Jahren die längste Garantiezeit aller Dieselrusspartikelfilter-Hersteller. (ar/jri) Letzte Änderung: 01.11.2007









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