Gebrauchtwagenkaufvertrag vom Käufer gilt
Nach Informationen der Deutschen Anwaltshotline, ging es in dem Rechtsstreit um eine sieben Jahre alte Eigenkonstruktion, die einem Ferrari nachempfunden war. Der Preis dafür betrug 50 000 Euro. Der Verkäufer soll bei Vertragsunterzeichnung eine Aufstellung aller eingebauten Teile versprochen haben, damit das Fahrzeug im Schadensfalle repariert werden kann. Er blieb dem neuen Besitzer aber die geforderte Dokumentation schuldig, woraufhin dieser den ganzen Autokauf rückgängig machen wollte. Der abgeschlossene Vertrag sei hinfällig, weil er einen vollständigen Haftungsausschluss des Verkäufers in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalte, der in dieser Weise rechtlich nicht zulässig sei, stellte das Gericht fest.
Da der Käufer das Vertragsformular mitgebracht hatte und beide Parteien es handschriftlich ergänzt und unterzeichnet haben, gelte es. Ein Gewährleistungsausschluss dürfe allerdings in den AGB stehen. (ar/nic) Letzte Änderung: 29.02.2008
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