Gericht lehnt Volkswagen-Satzung ab
Die Eintragung in das Handelsregister ist Voraussetzung für das Wirksamwerden. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass für eine solche Satzungsänderung ausschließlich die VW-Hauptversammlung zuständig ist. Die Porsche SE, Holding für Porsche und VW, sieht mit der Ablehnung den Versuch des Landes Niedersachsen als gescheitert, die gerichtliche Klärung des Sachverhalts zu umgehen. Der Antrag des Landes auf Änderung der VW-Satzung war bereits von der Volkswagen-Hauptversammlung am 24. April 2008 abgelehnt worden. In diesem Zusammenhang sind Anfechtungsklagen eingereicht worden. Der erste Verhandlungstermin wird voraussichtlich der 6. November 2008 sein. (ar/Sm) Letzte Änderung: 29.09.2008
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