Gericht weist Klage gegen DaimlerChrysler ab

Das Stuttgarter Oberlandesgericht wies heute die Klage von 60 Anlegern auf Schadenersatz von DaimlerChrysler ab. Die Kläger hatten dem Konzern vorgeworfen, zu spät über den Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden Jürgen Schrempp informiert und damit Verluste beim Verkauf von DaimlerChrysler-Aktien verursacht zu haben.

Nach Ansicht der Richter hatte der Konzern den Rücktritt des Vorstandschefs nicht zu spät berichtet. DaimlerChrysler sei nicht verpflichtet gewesen, die Öffentlichkeit vor dem Beschluss des Aufsichtsrats mit einer Ad-hoc-Meldung zu informieren. Nach der Veröffentlichung war der Kurs um zehn Prozent gestiegen. Die Kläger hatten kurz vorher verkauft und wollten nun von DaimlerChrysler offenbar rund fünf Millionen Euro Schadenersatz.

Bei dem Prozess handelte es sich um den ersten nach dem neuen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Die Kläger wollen das Verfahren bis zum Bundesgerichtshof durchziehen (ar/Sm) Letzte Änderung: 15.02.2007









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