Gericht weist Klage gegen DaimlerChrysler ab
Nach Ansicht der Richter hatte der Konzern den Rücktritt des Vorstandschefs nicht zu spät berichtet. DaimlerChrysler sei nicht verpflichtet gewesen, die Öffentlichkeit vor dem Beschluss des Aufsichtsrats mit einer Ad-hoc-Meldung zu informieren. Nach der Veröffentlichung war der Kurs um zehn Prozent gestiegen. Die Kläger hatten kurz vorher verkauft und wollten nun von DaimlerChrysler offenbar rund fünf Millionen Euro Schadenersatz.
Bei dem Prozess handelte es sich um den ersten nach dem neuen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Die Kläger wollen das Verfahren bis zum Bundesgerichtshof durchziehen (ar/Sm) Letzte Änderung: 15.02.2007
Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:
- "Ungeheuer" hinterm Steuer
- Fahrbericht Volkswagen Touran: Alles hat seinen Platz
- Alfa Romeo engagiert sich beim Motorradsport
- Rumänischer Student gewinnt 4. Peugeot Designwettbewerb
- Westeuropäischer Pkw-Absatz startet gut ins Jahr 2007


